Sportlerinnen und Sportler können Unterstützung bei Substanzkonsum, Schmerzen, Schlafproblemen oder psychischen Beschwerden benötigen. Diese klinischen Anliegen sind von Anti-Doping-Regeln zu unterscheiden. Der Nachweis einer verbotenen Substanz begründet für sich genommen keine Suchtdiagnose, und eine im Sport erlaubte Substanz ist nicht zwangsläufig für jeden Menschen unbedenklich.
Eine frühere Fassung dieses Artikels führte mehrere verbotene Wirkstoffklassen fälschlicherweise als erlaubt auf. Diese Liste sowie unbelegte Behauptungen über einzelne Sportlerinnen und Sportler wurden entfernt.
Drei unterschiedliche Fragen
Liegt ein gesundheitliches Problem vor? Eine klinische Fachperson beurteilt Symptome, Krankengeschichte, Medikamente und die Auswirkungen des Substanzkonsums auf die betroffene Person. Das NIMH beschreibt Substanzkonsumstörungen als Verhaltensmuster, die eine eingeschränkte Kontrolle und einen fortgesetzten Konsum trotz schädlicher Folgen umfassen können.
Ist ein Medikament medizinisch geeignet? Die Antwort hängt von der zu behandelnden Erkrankung, dem möglichen Nutzen, den Risiken und den Alternativen ab. Eine ärztliche Verordnung klärt nicht automatisch, ob die Teilnahme am sportlichen Wettbewerb zulässig ist.
Ist die Substanz oder Methode nach den für die Sportlerin oder den Sportler geltenden Regeln erlaubt? Dafür müssen die geltenden Anti-Doping-Regeln und etwaige Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung geprüft werden. Medizinische Behandlung und die Einhaltung der Regeln müssen aufeinander abgestimmt werden.
Die Verbotsliste prüfen
Die Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur unterscheidet zwischen Substanzen und Methoden, die jederzeit, im Wettkampf oder in bestimmten Sportarten verboten sind. Anabole Substanzen sind jederzeit verboten. Für andere Kategorien können besondere Bedingungen und Ausnahmen gelten. Eine pauschale Liste vermeintlich erlaubter Mittel ist daher nicht verlässlich.
Die Verbotsliste 2026 trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Sportlerinnen und Sportler sollten die für den jeweiligen Zeitpunkt geltende Fassung sowie die Hinweise ihrer Anti-Doping-Organisation prüfen. Produktnamen allein reichen möglicherweise nicht aus: Auch Wirkstoffe und die Art der Anwendung können entscheidend sein.
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) kann bei einem berechtigten medizinischen Bedarf die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode erlauben, sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Die Hinweise der International Testing Agency erläutern, dass Sportlerinnen und Sportler die zuständige Organisation ermitteln, medizinische Nachweise vorlegen und das Genehmigungsverfahren einhalten müssen. Eine ärztliche Verordnung ist für sich genommen keine TUE.
Im Notfall hat die notwendige Behandlung Vorrang; die zuständige Organisation kann zu einer nachträglichen Antragstellung beraten. Verzögern Sie keine dringend erforderliche medizinische Behandlung und setzen Sie eine verordnete Behandlung nicht allein deshalb ab, weil Unsicherheit über die Regeln besteht.
Wenn Substanzkonsum Anlass zur Sorge gibt
Lassen Sie sich untersuchen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Konsum zu kontrollieren, Entzugssymptome oder wiederholte Rauschzustände erleben oder wenn der Konsum Training, Arbeit, Beziehungen oder Sicherheit beeinträchtigt. Veränderungen der Leistung oder Stimmung können viele Ursachen haben und sollten von Teammitgliedern oder Trainern nicht als Grundlage für eine Suchtdiagnose herangezogen werden.
Besprechen Sie den Umgang mit Schmerzen und Verletzungen, sämtliche Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel sowie mögliche psychische Beschwerden. Fragen Sie, wie die Behandlung koordiniert wird und welche Informationen an Sportorganisationen weitergegeben werden dürfen. Vertraulichkeit und Meldepflichten sollten erläutert werden; kein Anbieter sollte versprechen, dass sportliche Konsequenzen ausgeschlossen sind.
Sportlerinnen und Sportler unterstützen
Bieten Sie ein Gespräch unter vier Augen an, benennen Sie konkrete Sorgen und helfen Sie der betroffenen Person, qualifizierte Behandlung zu erhalten. Vermeiden Sie öffentliche Anschuldigungen oder Druck, Symptome zu verbergen. Bei Verdacht auf eine Überdosierung, bei Krampfanfällen, schweren Entzugssymptomen oder unmittelbarer Gefahr ist medizinische Notfallhilfe erforderlich.


