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Private Aufnahme

Für zuweisende Fachpersonen

THE BALANCE arbeitet bei geeigneten Überweisungen mit medizinischen Fachkräften zusammen und legt bei der Begleitung komplexer Fälle Wert auf klare Kommunikation, gemeinsame Verantwortung und Kontinuität der Versorgung …

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Kurzübersicht

  • Eine professionelle Zuweisung kommt infrage, wenn ein privates stationäres Umfeld einen klaren klinischen Zweck erfüllt; Aufnahme und Eignung werden unabhängig geprüft.
  • Einwilligung, sichere Datenübermittlung, klare Verantwortlichkeiten und offengelegte Interessenkonflikte bilden die Grundlage der Zusammenarbeit mit zuweisenden Fachpersonen.
  • Bestehende Behandler können autorisiert einbezogen werden und die Weiterbehandlung übernehmen; bei akuter Gefahr oder Instabilität hat die lokale Notfallversorgung Vorrang.

Familie und autorisierte Vertreter

Eine klare Kommunikationsstruktur.

Mit Zustimmung der Person können Familie, behandelnde Fachpersonen, Family Offices, Rechtsberater und andere benannte Vertreter einbezogen werden, wenn dies klinisch relevant ist.

01

Festgelegte Kontaktperson

Eine vereinbarte Kontaktperson reduziert fragmentierte Kommunikation.

02

Klar definierter Zweck

Die Einbeziehung dient einem vereinbarten klinischen Ziel oder der Versorgungskontinuität.

03

Klare Grenzen

Einwilligung, gesetzliche Pflichten, Sicherheit und fachliche Abwägung bestimmen, welche Informationen weitergegeben werden.

THE BALANCE arbeitet mit Psychiatern, Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Case Managern, Interventionsfachleuten, Rechts- und Treuhandberatern sowie Family Offices zusammen, wenn ein privates stationäres Umfeld einem klaren klinischen Zweck dienen kann.

Eine Zuweisung wird als professionelle Zusammenarbeit verstanden, nicht als kommerzielle Übergabe oder stillschweigende Empfehlung. THE BALANCE prüft Eignung und aktuelle Kapazitäten, erläutert seine Grenzen und bemüht sich, nützliche bestehende Beziehungen zu erhalten, wo dies klinisch angemessen ist.

Die zuweisende Fachperson sollte wissen, wer in jeder Phase die Verantwortung übernimmt, welche Informationen ausgetauscht werden können und wie die Versorgung nach der intensiven Phase übergeht.

Wann eine Zuweisung erwogen werden kann

  • Die ambulante Versorgung bietet nicht mehr ausreichend Struktur oder Koordination
  • Mehrere Diagnosen, Behandler oder Behandlungsstränge erfordern eine gemeinsame Fallkonzeption
  • Sucht, psychische Gesundheit, Trauma, körperliche Gesundheit oder Essproblematiken stehen in Wechselwirkung
  • Frühere stationäre oder Krankenhausbehandlungen führten nicht zu einer nachhaltigen Kontinuität
  • Eine Auszeit von den aktuellen Belastungen hat einen klar definierten klinischen Zweck
  • Datenschutzanforderungen erschweren die Beteiligung in einem gemeinschaftlichen Umfeld
  • Internationale Mobilität oder mehrere Versorgungssysteme erschweren die Übergabe
  • Die Person benötigt einen strukturierten Übergang, bevor sie zur regulären ambulanten Versorgung zurückkehrt

Diese Faktoren begründen keine Aufnahme. Aktuelle medizinische und psychiatrische Stabilität, Entzug, Risiko, Einwilligung und Eignung für einen stationären Aufenthalt bleiben zentral.

Wer zuweisen kann

Zuweisungen können von zugelassenen klinischen Fachpersonen, Krankenhäusern, Behandlungsanbietern, Case Managern oder bevollmächtigten professionellen Vertretern erfolgen. Nichtklinische Berater sollten ihre Rolle darlegen und ihr Anliegen nicht als klinische Einschätzung darstellen.

Der potenzielle Klient oder die Familie kann nach einer ersten Anfrage auch die Kommunikation mit bestehenden Fachpersonen autorisieren. Eine Zuweisungsbeziehung sollte niemals eine nicht offengelegte Vergütung, einen Anreiz oder einen Interessenkonflikt begründen.

Die aktuellen Funktionen können unter Leitung und Team eingesehen werden.

Informationen zur Unterstützung der Prüfung

  • Grund der Zuweisung und weshalb jetzt ein stationäres Umfeld erwogen wird
  • Aktuelle Diagnosen, Symptome, Funktionsniveau und Risiken
  • Krankengeschichte, Medikation, Allergien und relevante Untersuchungen
  • Substanzkonsum, Entzug, Überdosierungen und frühere Komplikationen
  • Essen, Ernährung, Schlaf, Mobilität, Entscheidungsfähigkeit und Schutzbedenken
  • Behandlungsgeschichte, Ansprechen, Mitwirkung und Erfahrungen nach der Entlassung
  • Bestehende Behandler und vorgesehene Rolle nach dem stationären Aufenthalt
  • Einwilligung oder eine andere rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe der Informationen
  • Relevanter familiärer, rechtlicher, beruflicher, sicherheitsbezogener und reisebezogener Kontext

Nutzen Sie für Unterlagen die zugelassene sichere Übermittlungsmethode. E-Mail oder gewöhnliche Nachrichtendienste sollten nicht zum Standardkanal für detaillierte Gesundheitsinformationen werden.

Eignung und klinische Prüfung

Die zuständige klinische Leitung prüft die Informationen und kann ein direktes Gespräch, weitere Unterlagen, eine medizinische Beurteilung oder eine Stabilisierung anfordern. Mögliche Ergebnisse sind eine stationäre Behandlung, eine andere erste Phase, eine weiterführende Abklärung oder ein anderer Anbieter.

THE BALANCE sollte Einschränkungen klar kommunizieren, insbesondere hinsichtlich akuter Krankenhausversorgung, Entzug, Risiken bei Essstörungen, gesicherter Versorgung, kontinuierlicher Beobachtung und standortspezifischer Möglichkeiten.

Die öffentlichen Kriterien finden Sie unter Eignungs- und Aufnahmekriterien.

Verantwortung während der Behandlung

Eine Zuweisung beendet die ursprüngliche professionelle Beziehung nicht automatisch und verpflichtet die zuweisende Fachperson auch nicht, eine Verantwortung zu behalten, die sie nicht wahrnehmen kann. Der Behandlungsplan sollte festlegen, wer den Fall koordiniert, verordnet, auf Risiken reagiert und mit externen Fachpersonen kommuniziert.

Unabhängige Krankenhäuser und spezialisierte Anbieter bleiben für ihre Leistungen verantwortlich. Bestehende Behandler können weiterhin gezielt einbezogen werden, wenn dies autorisiert und klinisch sinnvoll ist.

Die Governance-Struktur wird unter Klinische Governance und Sicherheit erläutert.

Kommunikation, Einwilligung und Unterlagen

Klären Sie vor der Weitergabe von Informationen die Einwilligung des Klienten oder eine andere rechtmäßige Grundlage, den Zweck und den sicheren Übermittlungsweg. Die Tatsache, dass zwei Personen Fachpersonen sind, erlaubt keine uneingeschränkte Offenlegung.

THE BALANCE sollte die erwarteten Aktualisierungen, das Verfahren für dringende Kontaktaufnahme, die Eigentümerschaft an Unterlagen und die Frage vereinbaren, ob die zuweisende Fachperson eine Entlassungs- oder Übergabezusammenfassung erhält. Der Klient sollte die Vereinbarung verstehen.

Ein Family Office oder Berater, der die Behandlung finanziert, kann administrative Informationen erhalten, ohne für klinische Einzelheiten autorisiert zu sein.

Übergang und Rückkehr zur zuweisenden Fachperson

Soweit angemessen, kann die zuweisende Fachperson bei der Gestaltung des weiterführenden Plans helfen und eine definierte Rolle wieder übernehmen. Die Übergabe kann die Arbeitskonzeption, die durchgeführte Behandlung, Medikation, aktuelle Risiken, Fortschritte, ungeklärte Fragen und Empfehlungen umfassen.

Der lokale Plan muss in der Rechtsordnung und im gewöhnlichen Leben der Person umsetzbar sein. Telemedizin, Verordnungen, Laborleistungen und Notfallverantwortung erfordern lokale Klarheit.

Der längerfristige Versorgungsweg wird unter Internationale Weiterbehandlung beschrieben.

Professionelle und ethische Grenzen

THE BALANCE sollte jede Vergütung für Zuweisungen, Geschäftsbeziehung, gemeinsame Eigentümerschaft oder andere potenzielle Interessenkonflikte offenlegen. Klinische Empfehlungen müssen unabhängig von kommerziellen Vorteilen bleiben.

Eine zuweisende Fachperson sollte THE BALANCE vor der Prüfung nicht als geeignet darstellen oder Vertraulichkeit über die gesetzlichen und sicherheitsbezogenen Grenzen hinaus zusagen. THE BALANCE sollte den Namen der zuweisenden Fachperson nicht ohne Erlaubnis als Empfehlung verwenden.

Zusammenarbeit ist am nützlichsten, wenn jede Partei sowohl ihre Fachkompetenz als auch ihre Grenzen benennen kann.

Einleitung einer professionellen Zuweisung

Nutzen Sie den speziellen Kontaktweg für Fachpersonen und übermitteln Sie die Mindestinformationen, die für ein erstes Gespräch erforderlich sind. Die Aufnahmeabteilung kann dann ein Gespräch zwischen Fachpersonen vereinbaren und den sicheren Weg zur Dokumentenübermittlung bereitstellen.

Befindet sich die Person in unmittelbarer Gefahr oder ist sie medizinisch instabil, hat die lokale Notfall- oder Krankenhausversorgung Vorrang. Eine spätere Verlegung kann besprochen werden, wenn die Situation ausreichend stabil ist.

Den praktischen Ablauf für Klienten finden Sie unter So funktioniert die Aufnahme.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fachpersonen können eine Zuweisung vornehmen?

Klinische Fachpersonen, Krankenhäuser, Case Manager, Interventionsfachleute und bevollmächtigte Berater können ein Gespräch initiieren. Die Herkunft der Zuweisung bestimmt weder die Aufnahme noch die klinische Eignung.

Ist die Einwilligung des Klienten erforderlich?

Für die Weitergabe von Informationen ist eine Einwilligung oder eine andere gültige rechtmäßige Grundlage erforderlich. Entscheidungsfähigkeit, Schutzaspekte, dringende Sicherheitsbelange und berufliche Pflichten können den genauen Ablauf beeinflussen.

Wie sollten Unterlagen übermittelt werden?

Nutzen Sie die von THE BALANCE bereitgestellte sichere Übermittlungsmethode. Detaillierte klinische Unterlagen sollten nicht über allgemeine Formulare oder gewöhnliche Nachrichtendienste gesendet werden.

Bleibt die zuweisende klinische Fachperson beteiligt?

Sie kann beteiligt bleiben, wenn dies klinisch sinnvoll und autorisiert ist. Der Plan sollte die aktuelle Verantwortung, Kommunikation und die beabsichtigte Übergabe festlegen.

Nimmt THE BALANCE dringende Zuweisungen an?

Die Dringlichkeit kann geprüft werden, doch medizinische oder psychiatrische Notfälle erfordern eine lokale Notfall- oder Krankenhausversorgung und sollten nicht auf eine stationäre Aufnahme warten.

Wird eine Entlassungszusammenfassung bereitgestellt?

Der verifizierte Prozess für Unterlagen und Übergabe sollte festlegen, was, an wen, mit welcher Autorisierung und in welchem Zeitrahmen bereitgestellt wird.

Werden Zuweisungsgebühren gezahlt?

Die Organisation sollte ihre aktuelle Richtlinie und etwaige Interessenkonflikte veröffentlichen oder offenlegen. Klinische Empfehlungen sollten nicht beeinflusst werden durchnicht offengelegte finanzielle Anreize.

Kann ein Berater klinische Informationen erhalten?

Nur bei entsprechender Autorisierung und wenn dies angemessen ist. Administrative oder finanzielle Verantwortung berechtigt nicht automatisch zum Zugang zu klinischen Informationen.

Was dies umfasst
01

Diagnostik

Die Situation wird im Kontext verstanden, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden.

02

Individuelles Team

Fachdisziplinen und Behandelnde werden passend zum Beschwerdebild ausgewählt.

03

Kontinuität

Die Versorgung berücksichtigt Familie, Zuhause und bestehende professionelle Beziehungen.

Sie sind unsicher, wie die Situation einzuordnen ist?

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Ein vertrauliches Erstgespräch kann helfen, das Beschwerdebild zu klären und zu prüfen, ob unser Umfeld geeignet ist.