Wenn Sie Alkohol oder Drogen konsumieren oder ein Medikament mit Abhängigkeitspotenzial einnehmen und erfahren, dass Sie schwanger sind, kann das beängstigend sein. Es ist wichtig, sich zeitnah Hilfe zu holen. Ein Entzug ist jedoch nicht immer der sicherste nächste Schritt. Die Behandlung sollte gemeinsam mit Fachpersonen aus der Geburtshilfe und Suchtmedizin geplant werden und die jeweilige Substanz, Ihre Gesundheit, die Schwangerschaft und Ihre aktuelle Lebenssituation berücksichtigen. Ein bisheriger Konsum bedeutet nicht, dass Ihr Baby geschädigt wurde. Kein Anbieter kann den Verlauf einer einzelnen Schwangerschaft garantieren.
Rufen Sie bei Verdacht auf eine Überdosierung, einem Krampfanfall, schwerer Verwirrtheit, auffälliger Atmung, einem Kollaps oder unmittelbarer Gefahr den örtlichen Rettungsdienst. Verabreichen Sie bei Verdacht auf eine Opioidüberdosierung Naloxon, sofern es verfügbar ist, und befolgen Sie die Notfallanweisungen. Eine Schwangerschaft ist kein Grund, eine möglicherweise lebensrettende Maßnahme zu unterlassen. Verzögern Sie eine dringende medizinische Versorgung nicht, während Sie die Aufnahme in ein privates Behandlungsprogramm organisieren. ACOG: Opioidkonsumstörung und Schwangerschaft.
Am Anfang steht eine ehrliche, wertungsfreie Abklärung
Teilen Sie Ihrer Hebamme, Ihrer geburtshilflich behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt oder einer anderen qualifizierten medizinischen Fachperson mit, was Sie einnehmen, wie häufig, wann zuletzt und ob bei Ihnen bereits Entzugssymptome, Krampfanfälle oder eine Überdosierung aufgetreten sind. Nennen Sie auch verschriebene Medikamente, nicht verschriebene Substanzen, Alkohol und Nahrungsergänzungsmittel. Unsicherheit über die Mengen sollte Sie nicht davon abhalten, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei der Abklärung sollten das Schwangerschaftsstadium, die körperliche und psychische Gesundheit, Schmerzen, Ernährung, Wohnsituation, Unterstützung und etwaige unmittelbare Sicherheitsrisiken berücksichtigt werden. Fragen Sie, wie Informationen dokumentiert werden, wer darauf zugreifen kann und welche Schweigepflicht sowie welche Schutzpflichten in Ihrem Land gelten. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Website die Rechtslage für jeden Rechtsraum beschreiben kann. ASAM: Opioidkonsumstörung in der Schwangerschaft.
Opioidkonsumstörung: Eine medikamentöse Behandlung wird einem Entzug meist vorgezogen
Bei einer Opioidkonsumstörung während der Schwangerschaft sind Methadon oder Buprenorphin empfohlene Behandlungsoptionen. Sie helfen, Entzugssymptome und Suchtdruck zu bewältigen, und unterstützen die regelmäßige Teilnahme an der Schwangerschaftsvorsorge. Ein routinemäßiger Opioidentzug ist nicht das bevorzugte Vorgehen, da erneuter Konsum erhebliche Risiken mit sich bringen kann, darunter eine Überdosierung nach gesunkener Toleranz. Die Einnahme eines sachgerecht verschriebenen Medikaments bedeutet kein Scheitern auf dem Weg der Genesung.
Wenn Sie bereits Methadon oder Buprenorphin erhalten, setzen Sie es nicht eigenständig ab, reduzieren Sie die Dosis nicht und wechseln Sie das Medikament nicht selbst. Das Behandlungsteam sollte die Medikation und die Verlaufskontrollen während der gesamten Schwangerschaft und nach der Geburt überprüfen. Wer eine medikamentöse Behandlung ablehnt oder keinen Zugang dazu hat, benötigt ein individuelles Gespräch mit Fachpersonen, die Erfahrung mit Suchterkrankungen rund um Schwangerschaft und Geburt haben. Dies ist keine Aufforderung, zu Hause nach einem Ausschleichplan vorzugehen. CDC: Behandlung vor, während und nach der Schwangerschaft.
Alkohol und Beruhigungsmittel erfordern einen anderen Behandlungsplan
Es ist weder eine sichere Menge noch ein sicherer Zeitpunkt für Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bekannt. Bei körperlicher Alkoholabhängigkeit ist jedoch umgehend medizinische Hilfe erforderlich, um den Konsum sicher zu beenden: Ein abrupter Entzug kann gefährlich sein. Auch eine Benzodiazepinabhängigkeit erfordert einen ärztlich begleiteten Behandlungsplan. Krampfanfälle, starke Unruhe, Halluzinationen oder Verwirrtheit müssen dringend medizinisch abgeklärt werden.
Verwenden Sie weder Alkohol noch Medikamente anderer Personen oder ein selbst zusammengestelltes Ersatzschema, um Entzugssymptome zu bewältigen. Das Team entscheidet, ob eine Überwachung im Krankenhaus und Medikamente erforderlich sind. Empfehlungen zur Opioidbehandlung dürfen nicht ohne Weiteres auf den Entzug von Alkohol oder Beruhigungsmitteln übertragen werden. CDC: Alkohol und Schwangerschaft; NICE: alkoholbedingte körperliche Komplikationen.
Andere Substanzen und verschriebene Medikamente
Stimulanzien, Cannabis und andere Substanzen erfordern jeweils eine eigene Abklärung. Die Behandlung kann psychologische Unterstützung, Maßnahmen zur Verbesserung von Schlaf und Ernährung sowie die Überwachung der körperlichen oder psychischen Gesundheit umfassen. Es gibt kein einzelnes Entzugsmedikament und keinen einheitlichen Ablauf, der für jede Substanz geeignet ist.
Setzen Sie ein verschriebenes Medikament nicht allein deshalb ab, weil Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren oder über ein mögliches Risiko gelesen haben. Bei manchen Medikamenten ist eine dringende Überprüfung erforderlich, doch auch eine unzureichend behandelte Erkrankung oder ein abrupter Entzug können schädlich sein. Wenden Sie sich an die verschreibende ärztliche Fachperson und Ihr geburtshilfliches Team, um das konkrete Präparat und mögliche Alternativen zu besprechen. NHS: Medikamente in der Schwangerschaft.
Ambulante Behandlung, Krankenhaus oder Einrichtung mit Unterbringung?
Der geeignete Behandlungsrahmen richtet sich nach dem klinischen Bedarf, nicht nach dem Preis, der Privatsphäre oder einem Komfortversprechen. Manche Menschen können durch aufeinander abgestimmte ambulante und geburtshilfliche Angebote behandelt werden. Bei gefährlichen Entzugssymptomen, einer Überdosierung, einem instabilen körperlichen Zustand oder einem akuten psychiatrischen oder geburtshilflichen Problem kann eine Krankenhausbehandlung erforderlich sein. Eine Rehabilitation mit Unterbringung kann in geeigneten Fällen erwogen werden, ersetzt aber nicht die notwendigen geburtshilflichen oder akutmedizinischen Möglichkeiten eines Krankenhauses.
Fragen Sie vor der Reiseplanung, wer für die geburtshilfliche Betreuung, die Entzugsbehandlung und eine Verlegung im Notfall verantwortlich ist. Klären Sie, ob der Anbieter tatsächlich Schwangere aufnimmt und Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden kann. Dieser Artikel bestätigt nicht, dass THE BALANCE geburtshilfliche Leistungen oder ein Entzugsprogramm für Schwangere anbietet. Eine Anfrage oder der Wunsch nach einer Behandlung im Ausland darf eine angemessene Versorgung vor Ort nicht verzögern.
Was bedeutet das für das Baby?
Die Risiken hängen von der Substanz, der Exposition und vielen weiteren Faktoren ab. Das geburtshilfliche Team kann erläutern, welche vorgeburtlichen Untersuchungen angemessen sind, ohne zu behaupten, dass ein Test jeden möglichen Ausgang vorhersagen kann. Vermeiden Sie es, Ihre Schwangerschaft an einem Erfahrungsbericht im Internet oder einer allgemeinen Statistik zu messen.
Manche Neugeborene entwickeln Entzugssymptome, nachdem sie vor der Geburt Opioiden ausgesetzt waren, auch im Rahmen einer verschriebenen Behandlung. Körperliche Abhängigkeit und Entzugssymptome bei Neugeborenen sind nicht mit Sucht gleichzusetzen. Das Baby benötigt möglicherweise Überwachung und Behandlung durch ein kinderärztliches Team. Diese Betreuung zu planen, ist ein Grund, die Behandlung fortzuführen, und nicht, ein wirksames Medikament ohne fachliche Anleitung abzusetzen. Klinische Empfehlungen der ACOG.
Entscheidungen selbstbestimmt treffen und über die Geburt hinaus planen
Sie haben Anspruch auf respektvolle Betreuung und die Möglichkeit, Ihre Optionen ohne Druck durch eine Klinik, Ihren Partner oder Ihre Partnerin oder einen Kostenträger zu besprechen. Entscheidungen zur Schwangerschaft sollten nicht auf Scham, dem Versprechen eines gesunden Babys oder Annahmen über Ihre Fähigkeit beruhen, ein Kind zu versorgen und zu erziehen. Bitten Sie um angemessene geburtshilfliche, psychische und praktische Unterstützung.
Vereinbaren Sie vor der Entlassung oder Geburt, wer die Medikamente verschreibt, wo die Weiterbetreuung stattfindet, welche Unterstützung bei Terminen und Kinderbetreuung vorgesehen ist und was bei zunehmendem Suchtdruck oder stärkeren psychischen Beschwerden zu tun ist. Besprechen Sie die Ernährung des Säuglings und die Medikation mit den zuständigen ärztlichen Fachpersonen. Unterstützung auf dem Genesungsweg sollte nach der Schwangerschaft fortgesetzt werden und nicht mit dem Abklingen der Entzugssymptome enden.
Fragen an einen Behandlungsanbieter
Fragen Sie, ob die Einrichtung Erfahrung mit der betreffenden Substanz und Ihren schwangerschaftsbezogenen Bedürfnissen hat, wer die geburtshilfliche und suchtmedizinische Behandlung koordiniert, wann eine Krankenhausbehandlung erforderlich wäre, wie die Medikation fortgeführt wird, welche Informationen Angehörige erhalten und welche Kosten sowie Regelungen zur Weiterbetreuung gelten. Lassen Sie sich diese Einzelheiten für den konkreten Standort und das dortige Team bestätigen, statt sich auf eine allgemeine Aussage über ärztliche Überwachung zu verlassen.


