THE BALANCE Rehab Clinic
Stand: 10. Januar 2026
1. Zweck dieser Richtlinie
THE BALANCE Rehab Clinic („THE BALANCE Rehab Clinic“, „wir“) schützt die Vertraulichkeit aller Personen, die mit unseren Leistungen in Kontakt treten – als Klientinnen und Klienten, Angehörige, gesetzliche Vertretungen oder professionelle Kooperationspartner.
Vertraulichkeit ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller klinischer Versorgung, berufsethischer Verpflichtungen und des Vertrauensverhältnisses. Diese Richtlinie beschreibt, wie Vertraulichkeit bei THE BALANCE Rehab Clinic umgesetzt wird, welche Informationen erfasst sind und unter welchen eng begrenzten Voraussetzungen eine Offenlegung zulässig oder erforderlich sein kann.
Die Richtlinie gilt für therapeutische, klinische, aufnahmebezogene sowie professionelle Kontakte. Ergänzend ist die Datenschutzerklärung zu beachten, die den Umgang mit personenbezogenen Daten und digitalen Informationen regelt.
2. Geltungsbereich der Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeitsverpflichtung bei THE BALANCE Rehab Clinic umfasst insbesondere:
- Personen, die Behandlung erhalten oder eine Behandlung anfragen
- Angehörige oder bevollmächtigte/gesetzliche Vertreter, soweit eine Einwilligung vorliegt
- professionelle Zuweisungen sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Kommunikation mit Aufnahme-, Klinik- oder Verwaltungsteams
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht unabhängig davon, ob es zu einer Aufnahme oder Behandlung kommt.
3. Therapeutische Vertraulichkeit
Sämtliche therapeutischen und klinischen Kontakte bei THE BALANCE Rehab Clinic werden vertraulich behandelt.
Dazu zählen unter anderem:
- klinische Anamnesen, Assessments und Diagnostik
- psychotherapeutische und psychiatrische Sitzungen
- ärztliche Konsultationen und medizinische Maßnahmen
- Behandlungsplanung sowie Verlaufsgespräche
- im Rahmen der Versorgung erstellte Dokumentation und Unterlagen
Zugriff auf klinische Informationen erhalten ausschließlich Fachpersonen, die unmittelbar an der Versorgung beteiligt sind – und nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der jeweiligen klinischen Aufgaben erforderlich ist.
4. Vertraulichkeit im Aufnahmeprozess und vor Behandlungsbeginn
Informationen, die im Rahmen von
- Erstkontakt/Erstanfrage
- Aufnahmegesprächen
- Eignungs- und Indikationsprüfungen
mitgeteilt werden, werden vertraulich und mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt.
Die Mitteilung von Informationen in dieser Phase begründet noch kein therapeutisches Behandlungsverhältnis. Sie begründet jedoch die Erwartung eines professionellen, respektvollen und vertraulichen Umgangs.
5. Angehörige und Dritte
Eine Weitergabe von Informationen an Angehörige, gesetzliche Vertreter oder sonstige Dritte erfolgt nur, wenn:
- eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, oder
- die Weitergabe klinisch indiziert sowie ethisch vertretbar ist, oder
- eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Schutz-/Sicherheitsverpflichtung besteht
Umfang und Inhalt der Weitergabe werden auf das notwendige Maß beschränkt und – soweit anwendbar – entsprechend der Einwilligung festgelegt.
6. Professionelle Zusammenarbeit und Überweisungen
Wenn Personen durch externe Fachpersonen zugewiesen werden oder parallel in externer Behandlung bleiben (z. B. Psychiaterinnen/Psychiater, Therapeutinnen/Therapeuten, Ärztinnen/Ärzte), gilt:
- Zusammenarbeit erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung
- Kommunikation erfolgt strukturiert, zweckgebunden und nachvollziehbar
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Grenzen werden geklärt
Ohne entsprechende Autorisierung werden an zuweisende oder mitbehandelnde Stellen keine Informationen offengelegt, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
7. Grenzen der Vertraulichkeit
Vertraulichkeit ist nicht uneingeschränkt. Eine Offenlegung kann in eng begrenzten Situationen zulässig oder erforderlich sein, insbesondere bei:
- unmittelbarer Gefahr schwerer Selbst- oder Fremdgefährdung
- gesetzlichen Verpflichtungen oder gerichtlichen Anordnungen
- gesetzlichen Meldepflichten nach anwendbarem Recht
- Schutzbedarfen vulnerabler Personen (Safeguarding)
Soweit möglich und angemessen, werden betroffene Personen vor einer Offenlegung informiert.
8. Interner Zugriff und professionelle Grenzen
Der Zugriff auf vertrauliche Informationen ist:
- auf autorisierte Personen beschränkt
- rollen- und aufgabenbezogen geregelt
- an berufsethische und professionelle Standards gebunden
Alle Mitarbeitenden sowie angebundene Fachpersonen unterliegen Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen ihrer beruflichen Pflichten und vertraglichen Vereinbarungen.
9. Unterlagen und Dokumentation
Klinische und administrative Unterlagen werden:
- sicher geführt und geschützt
- gemäß anwendbaren Standards aufbewahrt
- nur so lange gespeichert, wie es erforderlich ist
Einzelheiten zur Speicherung und zum Schutz personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
10. Vertraulichkeit nach Behandlungsende
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Abschluss der Behandlung fort.
Informationen über ehemalige Klientinnen und Klienten werden ohne Einwilligung nicht offengelegt, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder ethisch begründet.
11. Fragen und Anliegen
Bei Fragen zu Vertraulichkeit, Einwilligung oder Informationsweitergabe können sich Betroffene an das Aufnahmeteam oder an die zuständige klinische Ansprechperson wenden.
Anliegen zur Vertraulichkeit können zudem über unser Verfahren Beschwerden & Patientenrechte eingebracht werden.
12. Aktualisierungen dieser Richtlinie
Diese Vertraulichkeitsrichtlinie wird bei Bedarf überprüft und angepasst, insbesondere zur Abbildung gesetzlicher Anforderungen, berufsethischer Standards oder institutioneller Verfahren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website verfügbar.
13. Kontakt
Fragen zu dieser Vertraulichkeitsrichtlinie richten Sie bitte an:
THE BALANCE Rehab Clinic
E-Mail: legal@thebalance.clinic
